Ausstellungsberechtigte für einen Energieausweis
In § 21 des Entwurfs zur EnEV 2007 wird geregelt, wer berechtitgt ist einen Energieausweis für bestehende Gebäude zu erstellen. Die Ausstellungsberechtigung für einen Energiepass für Neubauten, Änderungen oder Erweiterungen von Gebäuden (bisheriger Energiebedarfsausweis) wird in der EnEV nicht geregelt. Dies bleibt Sache der jeweiligen Bundesländer.
Zur Ausstellung von Energieausweisen für bereits bestehende Gebäude sind folgende berechtigt:
- Hochschul- und Fachhochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Hochbau, Baumanagement, Baubetrieb, Gebäudetechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau, Bauphysik oder Elektrotechnik
- Innenarchitekten mit Hochschul- und Fachhochschulabschluß
- Handwerksmeister, deren wesentliche Tätigkeit die Bereiche von Heizungsbau, Bauhandwerk, Installation oder Schornsteinfegerwesen umfasst, und Handwerker, die berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben;
- staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker aus den Bereichen Hochbau, oder Gebäudetechnik bzw. Bauingenieurwesen ,
wenn sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- während des Studiums einen Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder
- eine nicht auf bestimmte Gewerke beschränkte Bauvorlageberechtigung
- nach dem Studium eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- und anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus oder
- eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, die festgelegten Anforderungen entsprich.
Die Ausstellungsberechtigung für Nichtwohngebäude besteht nur für die im ersten Punkt genannten Hochschulabsolventen.
Darüber hinaus dürfen laut § 29 Abs. 5 der EnEV 2007 Personen, die am 25. April 2007 über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Baustoff-Fachhandel oder in der Baustoffindustrie und eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Energiefachberater im Baustoff-Fachhandel oder in der Baustoffindustrie verfügt oder die Weiterbildung begonnen und später erfolgreich abgeschlossen haben, Energieausweise für bestehende Wohngebäude ausstellen.
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