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endfälliges Darlehen

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Als Endfälliges Darlehen (auch Festdarlehen) handelt es sich um ein Darlehen, bei dem die Darlehensschuld am Laufzeitende gezahlt wird, also entweder am Ende einer fest vereinbarten Laufzeit oder nach einer erfolgten Kündigung des Darlehens durch den Darlehensnehmer.

Die Belastung durch eine endfälliges Darlehen während der Laufzeit beschränkt sich auf die Zahlung der Zinsen. Der Darlehenszinssatz kann je nach vertraglicher Vereinbarung bis zum Laufzeitende fest oder auch variabel sein.


Als Tilgungsersatz (Tilgungsträger, Tilgungssurrogat) werden die Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds abgetreten.

Diese Tilgungsträger werden separat bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet. Dabei ist die Mindestbesparung Bestandteil des Kreditvertrages.

Gründe für eine Tilgungsaussetzung

Es gibt im wesentlichen 3 Gründe für Tilgungsaussetzungen bei Kreditverträgen:

Einbindung bestehender Verträge in die Finanzierung

Bestehen bereits Kapitallebensversicherungen oder Bausparverträge, so ist es häufig nicht sinnvoll, diese aufzulösen, um das darin angesparte Kapital für die Finanzierung zu nutzen. Statt dessen wird ein Teil des Darlehens tilgungsfrei aufgenommen, und die Kapitalzahlung bei Fälligkeit zur Tilgung genutzt. Der Kreditvertrag war dann eine Zwischenfinanzierung bis zur Fälligkeit des Vertrags.

Zinsdifferenzgeschäfte und endfällige Darlehen

Die Anlage in Aktienfonds bietet statistisch eine Risikoprämie in Höhe von ca. 2 % auf sichere Anlagen. Eine Kreditaufnahme mit Tilgungsaussetzung und Tilgung durch Fonds ist häufig motiviert durch den Wunsch, eine positive Zinsdifferenz zu erwirtschaften. Dies ist jedoch mit entsprechenden Risiken verbunden. Wenn die Wertentwicklung des Investmentfonds geringer ist als erwartet, dann entsteht am Ende der Darlehenslaufzeit eine Finanzierungslücke, da der Wert der Investmentanteile geringer ist als die dann fällige Darlehensschuld.

Steuerliche Motive für endfällige Darlehen

Bei vermieteten Immobilien sind die Schuldzinsen steuerlich als Kosten abzugsfähig. Nach altem Recht waren die Erträge aus Lebensversicherungen nach 12 Jahren steuerfrei. Aus diesem Grund war es für Steuerpflichtige mit entsprechender Steuerlast sinnvoll, eine Tilgungsaussetzung zu vereinbaren.

Bei einer sicheren Geldanlage (z. B. Lebensversicherung, Bausparvertrag) besteht aber meist eine negative Zinsdifferenz, d. h. die gezahlten Zinsen übersteigen die gleichzeitig erwirtschafteten Erträge. Ökonomisch führt eine Tilgungsaussetzung daher typischerweise zu einer Verteuerung des Kredits.

 

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